Dies ist keine Rechtsberatung und wir sind nicht dein Anwalt. Aber... nach dem gegenwärtigem Urheberrechtsgesetz, das am 1. Januar 1978 in Kraft getreten ist, ist ein Werk automatisch urheberrechtlich geschützt, sobald es geschaffen wird. Es Werk ist geschaffen, wenn es zum ersten Mal "fixiert" oder in einer Kopie oder einem Tonträger verkörpert wird. Für den Urheberrechtsschutz nach dem Gesetz ist weder eine Registrierung beim Urheberrechtsamt, noch eine Veröffentlichung erforderlich.
Die Registrierung hat jedoch bestimmte Vorteile, einschließlich der Erstellung einer öffentlichen Eintragung des Urheberrechtsanspruchs. Grundsätzlich muss eine Urheberrechtsregistrierung erfolgen, bevor eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung werden kann. Eine rechtzeitige Registrierung kann auch eine breitere Palette von Rechtsbehelfen bei einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung bieten.
Für mehr Informationen, gehe zu http://www.copyright.gov/circs/circ50.pdf
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