Gemeinfreie Songs sind nicht zwangsläufig frei von jeglichem Urheberrechtsschutz. Auch wenn die ursprünglich geschriebene Musik nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist, wenn ein Song als gemeinfrei gilt, gibt es immer noch Urheberrechte an den Aufnahmen oder anderen Aspekten des Songs. Tonaufnahmen sind aufgrund komplizierter Bundes- und Landesgesetze in den Vereinigten Staaten nie gemeinfrei. Das Sampling gemeinfreier Aufnahmen ist nicht gestattet.
Feststellen, ob ein Werk ein gemeinfreies Werk ist
Wenn du dein eigenes, originales Arrangement eines alten, traditionellen Songs aufnimmst (ursprünglich in/vor 1929 veröffentlicht), kann es sein, dass du den Song vertreiben kannst. Dafür kannst du folgende Datenbank hier durchsuchen, falls du dir unsicher bist.
Wenn es sich NICHT um einen alten, traditionellen Song handelt und du dir nicht sicher bist, wer das Original geschrieben hat, musst du etwas recherchieren. Covers von urheberrechtlich geschützten Songs erfordern eine DistroKid-Cover-Lizenz. Weitere Informationen zu DistroKid-Cover-Lizenzen findest du im FAQ-Artikel hier.
Es ist wichtig zu wissen, wann ein Song oder ein musikalisches Werk gemeinfrei ist und wann du eine Coversong-Lizenz für den Vertrieb deiner Version benötigst. Wenn du dich nicht für die Lösung für Coversong-Lizenzierung von DistroKid entscheidest, kann das dazu führen, dass Streamingdienste deine Inhalte löschen, oder schlimmer noch, dass die Songwriter*innen rechtliche Schritte einleiten.
Einen gemeinfreien Song hochladen
Wenn du einen gemeinfreien Song verbreitest, achte bitte darauf, im Uploadformular von DistroKid auf „Ich habe diesen Song selbst geschrieben, oder ich manage den*die Songwriter*in (es ist ein originaler Song)“ zu klicken, wenn du dazu aufgefordert wirst.
Solange du dir sicher bist, dass es keine anderen bekannten Songwriter*innen gibt, kannst du dich selbst als Songwriter*in für dein eigenes Arrangement eines gemeinfreien Werks angeben oder „Traditionelle Musik" als Songwriter*in angeben.
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