Bevor du das Album-Extra „Social Media-Paket“ für deine Musik buchst, musst du herausfinden, ob sie für YouTube Content ID geeignet ist. Wenn dein Release irgendein Audio enthält, das nicht ursprünglich von dir stammt (Beats, Loops, Samples, Videospielsounds), dann kommt er leider nicht für YouTube Content ID infrage.
YouTube nimmt das sehr ernst. Damit ein Release zulässig ist, müssen alle der folgenden Punkte zutreffen:
- Du hast alle Sounds selbst produziert.
- Dein Release darf KEINE Beats, Loops, Soundeffekte oder andere Audios enthalten, die aus Sample-Bibliotheken oder anderen öffentlichen Quellen stammen. Dazu gehören Sounds von GarageBand, Ableton, Logic oder Fruity Loops, die frei erhältlich sind.
- Du gestattest anderen Künstler*innen nicht, deine(n) Song(s) zu remixen oder irgendwelche Sounds daraus zu verwenden. Wenn ein Remix bei YouTube hochgeladen wird, könnte Content ID diesen fälschlicherweise als deinen beanspruchen oder umgekehrt, wenn der*die Remixer*in Content ID verwendet.
- Dein Release enthält KEINE Aufnahmen von gemeinfreien Werken oder Songs.
- Dein Release enthält KEINE Geräusche von Videospielen, aus dem Fernsehen, von Filmen oder anderen Medienquellen.
- Dein Release enthält KEINE Audios aus YouTube-Videos anderer Personen.
- Du allein bist dafür verantwortlich, deinen Release zu YouTube Content ID hinzuzufügen. Um Chaos zu vermeiden, sollte niemand anderes diese Aufgabe übernehmen, einschließlich Bandmitglieder oder Produzent*innen.
- Du hast KEIN anderes Unternehmen, wie z.B. TuneCore oder CD Baby, benutzt, um diese Single an YouTube Content-ID zu übermitteln. Das würde einen Konflikt verursachen.
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